E-Card Lesegerät

E-Card

Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss die E-Card bei Beginn der Behandlung und bei jeder Konsultation vorgelegt und eingelesen werden.

In Notfällen kann über die Arztpraxis der Versicherungsstatus ohne Vorliegen der E-Card beim Sozialversicherungshauptverband elektronisch angefragt werden.

 

Telefonische Auskunft

Während der Sprechstunde werden ärztliche Auskünfte nur in Notfällen gegeben, wir rufen aber auch gerne zurück! Befundauskünfte sind ab 11.00 Uhr möglich.

 

Telefonische Rezeptbestellung

Ihre Rezeptanforderungen können Sie unter Tel. 07613/44987 auf Band sprechen. Bis zum nächsten Nachmittag senden wir Ihnen das Rezept in die Laakirchner Apotheken.

 

Krankenstandsmeldung

Eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbestätigung ist dem niedergelassenen Allgemeinmediziner nur für einen Tag gestattet. Kommen Sie deshalb rechtzeitig in die Sprechstunde oder fordern Sie einen Hausbesuch an! Die Arbeitsfähigkeitsmeldung bei der GKK kann auch telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen.

 

Hausbesuche

Anmeldungen für Hausbesuche bei akut aufgetretenen Erkrankungen werden jederzeit entgegengenommen, bei nicht dringenden Erkrankungen sollte die Anmeldung bis 9.00 Uhr erfolgen.

 

Alle Kassen

Die Krankenkassen bezahlen nur die Heilbehandlung im Krankheitsfall. Impfungen, Atteste für Behörden, Sport- und Versicherungsuntersuchungen können nicht auf Kassenkosten verrechnet werden und sind privat zu bezahlen.